Fragen und Antworten zum Wettbewerb
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) wurde im Jahr 2020 durch die Bundesregierung mit dem Ziel gegründet, einen im Bereich der Cybersicherheit strategiebezogenen und ressortübergreifenden Blick einzunehmen. Alleinige Gesellschafterin der Cyberagentur ist die Bundesrepublik Deutschland – gemeinsam vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Wir verstehen uns als treibende Kraft einer offenen Innovations- und Wagniskultur und stehen für ein lebendiges Ökosystem zur Förderung von Cybersicherheitstechnologien. Unser Auftrag ist das Vorantreiben von Forschung sowie bahnbrechender Innovationen im Bereich der Cybersicherheit und diesbezüglicher Schlüsseltechnologien im Feld der Inneren und Äußeren Sicherheit. Damit leisten wir einen Beitrag zur technologischen Souveränität Deutschlands und seiner Partner im Cyber- und Informationsraum.
Die primären Bedarfsträger der Cyberagentur sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) und das Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) der Bundeswehr. Aber auch andere dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) und Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) nachgeordneten Behörden können als relevanter Bedarfsträger bzw. Anwender der eingereichten Idee in Betracht gezogen werden.
HAL2025 ist der erste Ideenwettbewerb der Cyberagentur. Ziel des Wettbewerbes ist es, Ideen mit hohem innovativem bzw. disruptivem Potential zu finden, zu prämieren und auf deren Grundlage ein Forschungsprojekt durch die Cyberagentur auszuschreiben. Adressatinnen und Adressaten des Ideenwettbewerbes sind sowohl Einzelpersonen als auch Forschungseinrichtungen, Start-Ups oder Unternehmen.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Ideenwettbewerbes ist das Forschungsgebiet „Autonome intelligente Systeme im Schwarm“. Von der Drohne in der Luft bis zum unbemannten robotischen System am Boden sind eine Vielzahl an Schlüsseltechnologien mit Cybersicherheitsbezug denkbar, die zukünftig eine hohe Relevanz für die Innere und Äußere Sicherheit haben werden. Es wird erwartet, dass die jeweils eingereichte Idee alle folgenden inhaltlichen Schwerpunkte abbildet: Grundlagenforschung im Bereich Schwarmintelligenz autonomer intelligenter Systeme, mit Bezug zu Cybersicherheit, die für Anwendungen im Bereich Innere und / oder Äußere Sicherheit geeignet ist und eine in die Zukunft gerichtete, innovative Schlüsseltechnologie darstellt.
Neben der Vergütung von 40.000 € (netto) für die Einreichung des Ideenkonzeptes (Kurzkonzepte werden nicht vergütet) erhalten die drei Finalistinnen bzw. Finalisten ein zusätzliches Preisgeld. Dieses beträgt 100.000 € (netto) für den ersten, 30.000 € (netto) für den zweiten und 20.000 € (netto) für den dritten Platz.
Vergütung und Preisgeld können umsatz- oder einkommenssteuerpflichtig sein. Ob und inwieweit eine Besteuerung der Preisgelder vorzunehmen ist, hängt von deinen individuellen Besteuerungsmerkmalen ab. Wir empfehlen dir im Zweifel, eine steuerrechtliche Beratung einzuholen.
Wir möchten einer größtmöglichen Ideen- und Lösungsvielfalt Raum geben. Deshalb können sowohl Einzelpersonen als auch Forschungseinrichtungen, Start-Ups oder Unternehmen teilnehmen.
Teilnahmeberechtigt sind:
- volljährige natürliche Personen
(Dies erstreckt sich auch auf Teilnehmer, wenn deren gesetzlicher Vertreter die schriftliche Einwilligung (formfrei) einer Teilnahme für den Minderjährigen erteilt. Alle anderen Voraussetzungen bleiben davon unberührt.), - juristische Personen (z. B. Teams, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Körperschaften, Vereine, übrige Gesellschaften).
Pro Person und E-Mail-Adresse darf maximal eine Idee eingereicht werden.
Für eine Idee, die im Team entwickelt wurde, können weitere Autoren in der Eingabemaske eingetragen werden.
Voraussetzung für die Einreichung ist, dass die Idee noch nirgends sonst veröffentlicht wurde, keine Veröffentlichung bevorsteht und sie bis zum Ausscheiden aus dem Wettbewerb auch nicht an Dritte weitergeben wird. Alle detailierten Unterlagen zum Wettbewerb können hier nachgelesen werden.
Ja, Teams können als juristische Person teilnehmen.
Am Ideenwettbewerb dürfen nicht teilnehmen:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cyberagentur sowie der von ihr bei Durchführung des Ideenwettbewerbs eingesetzten Dienstleister und die Jurymitglieder,
- natürliche und juristische Personen aus Ländern auf der Staatenliste des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG; BMI – Homepage – Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (bund.de)) ,
- Personen oder Einrichtungen, die in der Sanktionsliste im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführt sind (in der jeweils geltende Fassung).
Ideen können in Form eines Kurzkonzeptes unter Idee einreichen hochgeladen werden. Im Anschluss erhältst du einen Verifizierungslink an die von dir angegebene E-Mail-Adresse, den du für die Einreichung bestätigen musst.
Einsendeschluss für die Einreichung der Ideen ist der 31.08.2024, 23:59 Uhr (MESZ).
Mit dem Kurzkonzept ist das Format gemeint, mit dem die Idee unter Idee einreichen eingereicht werden kann. Kurzkonzepte werden nicht vergütet.
Die Jury bewertet die eingereichten Kurzkonzepte und wählt die drei besten Wettbewerber bzw. Wettbewerberinnen aus. Diese erhalten dann das Angebot zum Abschluss eines Vertrages, auf dessen Basis sie ein Ideenkonzept erstellen. Das Ideenkonzept ist das Format, mit dem die im Kurzkonzept dargestellte Idee detaillierter präsentiert und ausgearbeitet werden. Es ist umfangreicher als das Kurzkonzept und die Einreichung wird von der Grand-Jury bewertet und mit 40.000 € (netto) vergütet.
Die Kurzkonzepte werden von einer Jury bewertet, deren Mitglieder aus dem Forschungsbereich der Cyberagentur stammen. Alle eingereichten Kurzkonzepte, welche die formalen und inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllt haben, werden durch die Jury bewertet.
Die Grand-Jury ist das Preisgericht des Ideenwettbewerbs HAL2025 und bestimmt das Gewinner-Konzept des Ideenwettbewerbes. Preisrichter und Preisrichterinnen der Grand-Jury sind:
- Friederike Dahns (Abteilungsleiterin „Cyber- und IT-Sicherheit“ im BMI )
- Generalleutnant Michael Vetter (Abteilungsleiter Cyber- und Informationstechnik im BMVg)
- Claudia Plattner (Präsidentin des BSI)
- Generalmajor Jürgen Setzer (Stellvertretender Inspekteur im Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr)
- Wilfried Karl (Präsident der ZITiS)
- Prof. Dr. Christian Hummert (Forschungsdirektor der Cyberagentur)
Ja, du darfst nur eigene Ideen einreichen und musst auch das Konzept selbst schreiben. Der Einsatz von KIs wie etwa ChatGPT ist nicht gestattet. Bei juristischen Personen muss die Idee entsprechend von einer natürlichen Person aus ihrem Einflussbereich stammen, bei Teams von mindestens einem seiner Mitglieder.
Eine ausführliche Beschreibung der Mindestanforderungen und Bewertungskriterien für die Kurz- und Ideenkonzepte findest du in den Teilnahmebedingungen.
Nein, eine natürliche Person darf nur eine Idee einreichen, egal, ob für sich oder als Vertreter einer juristischen Person. Juristische Personen können unter der Voraussetzung, dass die Einreichungen von verschiedenen natürlichen Personen stammen, unterschiedliche Ideen einreichen.
Nein, wir suchen nur neue und unveröffentlichte Ideen. Mit der Patentierung geht eine Veröffentlichung einher.
Nein, sobald deine Idee in Form eines Kurzkonzeptes eingereicht ist, kannst du keine Änderungen mehr daran durchführen. Bis zur Bestätigung des Links in der Verifizierungs-E-Mail kannst du unter deiner E-Mail-Adresse allerdings erneut eine Idee hochladen.
Grundsätzlich nein, ein Feedback ist nicht geplant.
Alle Kurzkonzepte mitsamt den Ideen, die nicht ins Finale kommen, löschen wir nach Ende des Ideenwettbewerbs. Insbesondere veröffentlichen wir nichts. Was nach Ende des Wettbewerbs mit deiner Idee passiert, hast du in der Hand.
Technischen Support für das Einreichen deiner Idee erhältst du über idee-support@cyberagentur.de.
Wir sichern uns die Rechte an den Ideenkonzepten und die darin enthaltenen Ideen, um diese weiterverfolgen und exklusiv für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nutzbar machen zu können. Entsprechend darfst du die von dir stammende Idee als Finalist nicht mehr selbst nutzen oder weiterverfolgen. Wahrscheinlich wird sich die Idee im Ideenkonzept noch in einem sehr frühen Stadium befinden und daher noch nicht als geistiges Eigentum schützbar sein. Deshalb ist es wichtig, dass die Idee auch nach Ende des Wettbewerbs zunächst geheim bleibt. Die ausführlichen Regelungen findest du in der Vereinbarung, welche mit den Finalistinnen und Finalisten geschlossen wird.
Die Preisverleihung ist für August 2025 in Halle (Saale) geplant.
Noch Fragen?
Falls Ihr noch Fragen zu den formalen Anforderungen des Ideenwettbewerbs habt, schickt uns gerne bis zum 27.08.2024 eine E-Mail an vergabestelle@cyberagentur.de