FAQ

Fragen und Antworten zum Wettbewerb

HAL2027 ist der zweite Ideenwettbewerb der Cyberagentur. Ziel des Wettbewerbes ist es, Ideen mit hohem innovativem bzw. disruptivem Potential zu finden, zu prämieren und auf deren Grundlage ein Forschungsprojekt durch die Cyberagentur auszuschreiben. Adressatinnen und Adressaten des Ideenwettbewerbes sind sowohl Einzelpersonen als auch Forschungseinrichtungen, Start-Ups oder Unternehmen.

Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) wurde im Jahr 2020 durch die Bundesregierung mit dem Ziel gegründet, einen im Bereich der Cybersicherheit strategiebezogenen und ressortübergreifenden Blick einzunehmen. Alleinige Gesellschafterin der Cyberagentur ist die Bundesrepublik Deutschland – gemeinsam vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Wir verstehen uns als treibende Kraft einer offenen Innovations- und Wagniskultur und stehen für ein lebendiges Ökosystem zur Förderung von Cybersicherheitstechnologien. Unser Auftrag ist das Vorantreiben von Forschung sowie bahnbrechender Innovationen im Bereich der Cybersicherheit und diesbezüglicher Schlüsseltechnologien im Feld der inneren und äußeren Sicherheit. Damit leisten wir einen Beitrag zur technologischen Souveränität Deutschlands und seiner Partner im Cyber- und Informationsraum.

Ideen können in Form eines Kurzkonzeptes auf der Landingpage des Ideenwettbewerbes HAL2027 (idee.cyberagentur.de) eingereicht werden. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Kurzkonzepte findest du im Dokument 02 Leistungsbeschreibung.

Inhaltlicher Schwerpunkt des Ideenwettbewerbes ist das Thema „Cybersicherer Verwaltungsarbeitsplatz der Zukunft“. Mögliche Beispiele sind: Zusammenarbeit von Menschen (innerbehördlich sowie mit Bürgerinnen und Bürgern), Zusammenarbeit von Menschen mit KI, eigenständige KI-Systeme, sowie technologische Unterstützungen wie bspw. Kommunikationsmodalitäten oder -geräte. Das Konzept kann aber auch andere Aspekte bedienen. Es wird erwartet, dass die jeweils eingereichte Idee alle folgenden inhaltlichen Schwerpunkte abbildet: Grundlagenforschung aus dem Bereich Mensch, Technik, Organisation oder Gesellschaft (z.B. Arbeitswissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Human-Computer Interaction) mit Bezug zu Cybersicherheit, die für Anwendungen im Bereich Innere und/oder Äußere Sicherheit geeignet ist und einen zukunftsweisenden, innovativen Ansatz für die Verwaltungsarbeit darstellt.

Nicht gesucht werden Ideen, um die Digitalisierung voranzutreiben. Im Ideenwettbewerb gehen wir von einem Szenario aus, in dem die Verwaltung vollständig digitalisiert ist.

Technischen Support für das Einreichen deiner Idee über die Landingpage idee.cyberagentur.de erhältst du hier.

Einsendeschluss für die Kurzkonzepte ist der 18.08.2026, 23:59 Uhr (MESZ).

Teilnahmeberechtigt sind:

  • volljährige natürliche Personen,
  • juristische Personen (z. B. Teams, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Körperschaften, Vereine, übrige Gesellschaften).

Ja, Teams können als juristische Person teilnehmen.

Am Ideenwettbewerb dürfen nicht teilnehmen:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cyberagentur sowie der von ihr bei Durchführung des Ideenwettbewerbs eingesetzten Dienstleister, die Jurymitglieder und Angehörige der vorgenannten Personen,
  • natürliche und juristische Personen aus Ländern auf der Staatenliste des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG; BMI – Homepage – Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (bund.de)).

Prinzipiell ist das möglich. Aus technischen Gründen kann jedoch pro registrierter E-Mail-Adresse nur eine Idee eingereicht werden, egal, ob für eine Einzelperson oder als Vertreter einer juristischen Person.

Ja, du darfst nur eigene Ideen einreichen und musst auch das Konzept selbst schreiben. Der Einsatz von KIs wie etwa ChatGPT ist nur für die sprachliche Überarbeitung gestattet. Bei juristischen Personen muss die Idee entsprechend von einer natürlichen Person aus ihrem Einflussbereich stammen; bei Teams von mindestens einem seiner Mitglieder.

Nein, wir suchen nur neue und unveröffentlichte Ideen. Mit der Patentierung geht eine Veröffentlichung einher.

Mit dem Kurzkonzept ist das Format gemeint, mit dem die Idee auf der Landingpage (idee.cyberagentur.de) eingereicht werden kann. Kurzkonzepte werden nicht vergütet.

Die Jury bewertet die eingereichten Kurzkonzepte und wählt die drei besten Wettbewerber bzw. Wettbewerberinnen aus. Diese erhalten dann das Angebot zum Abschluss eines Vertrages, auf dessen Basis sie ein Ideenkonzept erstellen. Das Ideenkonzept ist das Format, mit dem die im Kurzkonzept dargestellte Idee detaillierter präsentiert und ausgearbeitet wird. Es ist umfangreicher als das Kurzkonzept und die Erstellung wird mit 40.000 € (netto) vergütet.

Eine ausführliche Beschreibung der Mindestanforderungen und Bewertungskriterien für die Kurz- und Ideenkonzepte findest du im Dokument 02 Leistungsbeschreibung.

Neben der Vergütung von 40.000 € (netto) für die Einreichung des Ideenkonzeptes (Kurzkonzepte werden nicht vergütet) erhalten die drei Finalistinnen bzw. Finalisten ein zusätzliches Preisgeld. Dieses beträgt 100.000 € (netto) für den ersten, 30.000 € (netto) für den zweiten und 20.000 € (netto) für den dritten Platz.

Vergütung und Preisgeld können umsatz- oder einkommenssteuerpflichtig sein. Ob und inwieweit eine Besteuerung der Preisgelder vorzunehmen ist, hängt von deinen individuellen Besteuerungsmerkmalen ab. Wir empfehlen dir im Zweifel, eine steuerrechtliche Beratung einzuholen.

Sobald dein Kurzkonzept eingereicht ist, können Änderungen nur durch Neueinreichung deiner Idee durchgeführt werden. Jede weitere Einreichung eines Kurzkonzeptes über dieselbe E-Mail-Adresse überschreibt das zuvor eingereichte Kurzkonzept.

Ja. Bis du dich entscheidest, am Finale teilzunehmen, indem du den Vertrag zur Erstellung eines Ideenkonzeptes unterzeichnest, bleibst du vollkommen frei, doch nicht mehr teilnehmen zu wollen. Die Einreichung eines Kurzkonzeptes geht insofern mit keinerlei Verpflichtungen einher.

Wir möchten gerne, soweit möglich, alle Rechte an den Ideenkonzepten und den darin enthaltenen Ideen, sodass wir die Ideen weiterverfolgen und exklusiv für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nutzbar machen können. Entsprechend darfst du die von dir stammende Idee als Finalistin bzw. Finalist nicht mehr selbst nutzen oder weiterverfolgen. Wahrscheinlich wird sich die Idee im Ideenkonzept noch in einem sehr frühen Stadium befinden und daher noch nicht als geistiges Eigentum schützbar sein. Deshalb ist es wichtig, dass die Idee auch nach Ende des Wettbewerbs zunächst geheim bleibt. Die ausführlichen Regelungen findest du im Muster der Vereinbarung für die drei Finalistinnen bzw. Finalisten.

Grundsätzlich nein, ein Feedback ist nicht geplant.

Was nach Ende des Ideenwettbewerbs mit euren Ideen passiert, habt ihr in der Hand.

Alle Kurzkonzepte mitsamt den Ideen, die nicht ins Finale kommen, löschen wir spätestens 2 Jahre nach Ende des Ideenwettbewerbs.

Die Cyberagentur behält sich allerdings vor, die eingereichten Kurzkonzepte durch qualitative und quantitative Analysen der Texte statistisch auszuwerten. Etwaige Ergebnisse der qualitativen und quantitativen Analysen werden in einer aggregierten Form in Berichten, einem Trendradar und/oder für Konferenzbeiträge aufbereitet und mit dem Ziel der Wissensmultiplikation und des Erkenntnisgewinns innerhalb und außerhalb des Ökosystems der Cyberagentur geteilt. Konkrete Inhalte der Kurzkonzepte oder Textpassagen, welche Rückschlüsse auf einzelne, konkrete Ideen zulassen könnten, werden nicht verwendet.

Die Kurzkonzepte werden von einer Jury bewertet. Die Jury setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Cyberagentur zusammen. Alle eingereichten Kurzkonzepte, welche die formalen und inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllt haben, werden durch die Jury bewertet.

Das Preisgericht des Ideenwettbewerbs HAL2027 bestimmt das Gewinner-Konzept des Ideenwettbewerbes. Preisrichter und Preisrichterinnen sind:

  • Annette Berger (Stadt Köln)
  • Prof. Dr. Christian Hummert (Cyberagentur)
  • Barbara Kluge (BMI)
  • Michael Mohr (ZDigBw)
  • Prof. Dr. Anna Schulze (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung)
  • Dr. Günther Welsch (BSI)

Die primären Bedarfsträger der Cyberagentur sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) und das Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) der Bundeswehr. Aber auch andere dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) und Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) nachgeordneten Behörden können als relevanter Bedarfsträger bzw. Anwender der eingereichten Idee in Betracht gezogen werden.

Die Preisverleihung ist für Juni 2027 voraussichtlich in Halle (Saale) geplant.

Bis zum 26.06.2026 können durch die Wettbewerber und Wettbewerberinnen Fragen zu den formalen Anforderungen des Ideenwettbewerbes über hal2027@cyberagentur.de eingereicht werden. Ab dem 10.07.2026 werden die Antworten auf die Fragen an dieser Stelle bereitgestellt.

Noch Fragen?

Bis zum 26.06.2026 gibt es die Möglichkeit, Fragen zu den formalen Anforderungen des Ideenwettbewerbes über hal2027@cyberagentur.de einzureichen. Die Nachfragen und die dazugehörigen Antworten werden ab 10.07.2026 ebenfalls in den FAQ bereitgestellt.